Neuerungen auf der Dopingliste ab 2019

Änderungen der Richtlinien im Pferdesport

Zum Jahreswechsel gibt es einige Neuerungen bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), die insbesondere für Turnierreiter von Interesse sind: Die Anti-Doping-Regeln und die Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) werden zum 1. Januar 2019 in einigen interessanten Punkten verändert bzw. angepasst. So der Beschluss des FN-Beirats Sport, zusammengesetzt aus Vertretern der Landessportverbände, dem deutschen Reiter- und Fahrerverband, der Deutschen Richtervereinigung und weiteren Verbänden.

Ab 2019 sind nun nicht mehr dopingrelevant

  • Reiskeimöl bzw. Reisschälkleie: Der Wirkstoff in Reiskeimöl, Gamma-Orizanol, galt bisher als muskelaufbauend (anabol). Reiskeimöl stand deshalb mit einer Karenzzeit von 48 Stunden auf der Dopingliste. Da keine wissenschaftlichen Studien an Pferden vorliegen, die eine muskelaufbauende Wirkung nachweisen, werden Reisprodukte (insbesondere Reiskeimöl) ab 2019 von der Dopingliste genommen.
    Allerdings existieren Studien im Humanbereich über eine anabole Wirkung von Gamma-Orizanol. Sollte die Physiologie zwischen Pferd und Mensch in puncto Muskelstoffwechsel etwa so grundsätzlich verschieden sein, dass in dieser Hinsicht Wirkmechanismen nicht übertragbar wären?
  • MSM (Methylsulfonylmethan): MSM ist eine organische Schwefelverbindung, häufig eingesetzt zur Unterstützung des Gelenkstoffwechsels (Arthrose). Bisher galt für MSM eine Karenzzeit von 48 Stunden. Da es vom Pferd verstoffwechselt werden kann, steht MSM ab 2019 nicht mehr auf der Verbotsliste.
  • Phoxim: Wirkstoff in Präparaten (z. B. Sebacil) zur Ektoparasitenbehandlung (Milben, Haarlinge u.a.). Phoxim ist ein organischer Thiophosphorsäureester und wirkt als Kontakt-, Fraß- und Atemgift. Phoxim erledigt die Ektoparasiten durch Hemmung der Cholinesterase an den Nervenganglien. Dies führt zur Lähmung und zum Tod der Ektoparasiten. Weder in der EU noch in der Schweiz sind Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Phoxim zugelassen. Den Pferden –  und anderen (Nutz)Tierarten –  kann man es aber offenbar als Waschung auf Fell und Haut zumuten. Begründung: Da es in Deutschland für das Pferd für diese Indikationen keine zugelassenen Arzneimittel gäbe, müsste auf für das Pferd nicht zugelassene Präparate zurückgegriffen werden. Das ist wirkliche Logik! So einfach ist das.
    Bisher galt eine Karenzzeit von 8 Tagen. Ab 2019 wird Phoxim als Ausnahme festgelegt – genauso wie bereits Wurmkuren –  und ist ab dann ADMR-konform, d. h. im Wettkampf erlaubt
  • Cyclosporin A; Wirkstoff in Präparaten, die bei Pferden zur Vorbeugung eines erneuten Krankheitsschubs bei periodischer Augenentzündung eingesetzt werden. Bisher auf der Verbotsliste wird Cyclosporin A ab 2019 ebenfalls als Ausnahme eingestuft und von der Dopingliste gestrichen werden.

Dopingrelevant sind ab 2019 dagegen

  • Das Spurenelement Kobalt: Kobalt ist zentraler Bestandteil von Vitamin B12 und für das Pferd lebensnotwendig. Normalerweise ist die Versorgung mit Kobalt ausreichend. Kobaltsalze können allerdings bei Pferden zur Steigerung der Sauerstoffaufnahmekapazität eingesetzt werden, mit der Gefahr des Missbrauchs und Toxizitätswirkung. Daher steht Kobalt ab 2019 auf der Verbotsliste.
  • Pergolid: Wirkstoff in Medikamenten für Pferde, die am Equinen Cushing Syndrom erkrankt sind. Da Pergolid als sog. Dopaminagonist in den Hormonhaushalt eingreift, wird Pergolid zukünftig als Dopingsubstanz in der ADMR-Liste geführt und ist für Turnierpferde nicht erlaubt.
  • Baldrian als bewährtes Beruhigungsmittel und Muskelrelaxans mit dem Wirkstoff Valerensäure (nur im Echten Baldrian vorkommend) wird ab 2019 ebenfalls auf die ADMR-Liste gesetzt – und ist somit in der Turnierreiterei verboten. Baldrian hat eine Karenzzeit von mindestens 48 Stunden.
  • Auch Clodronsäure (häufig eingesetztes Mittel bei Hufrollenentzündung) und Polyacrylamid Hydrogel (bei Gelenkarthrosen) stehen ab 2019 auf der Verbotsliste.